VPA = Vorgegebene praktische Arbeit
Praktische Arbeit, als vorgegebene praktische Arbeit (VPA) im Umfang von 6 Stunden; dafür gilt Folgendes:
1. Dieser Qualifikationsbereich wird gegen Ende der beruflichen Grundbildung geprüft.
2. Die lernende Person muss zeigen, dass sie fähig ist, die geforderten Tätigkeiten fachlich korrekt sowie bedarfs- und situationsgerecht auszuführen.
3. Die Lerndokumentation und die Unterlagen der überbetrieblichen Kurse dürfen als Hilfsmittel verwendet werden.
4. Der Qualifikationsbereich umfasst die folgenden Handlungskompetenzbereiche sowie das Fachgespräch im Umfang von 30 Minuten mit den nachstehenden Gewichtungen:
für den Beruf Logistikerin EFZ / Logistiker EFZ:
Vorgegebene praktische Arbeit (VPA)
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FALLNOTE |
Organisieren der Aufträge (A) Gestalten und optimieren des Arbeitseinsatzes (B) |
10 % |
Entgegennehmen und bewirtschaften von Gütern (C) Verteilen von Gütern (D) |
30 % |
Fachrichtungsspezifische Handlungskompetenzbereiche E + F = Verteilung G + H = Lager |
40 % |
Fachgespräch zur Handlung
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20 % |